Skip to content

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Betriebsvereinbarung und VVT: zwei verschiedene Aufgaben

Die Betriebs- oder Dienstvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist eine kollektive Regelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie kann insbesondere festlegen:

  • für welche Zwecke OSIRIS eingesetzt werden darf;
  • welche Nutzungen ausdrücklich ausgeschlossen sind;
  • welche Beschäftigten OSIRIS nutzen müssen oder freiwillig nutzen können;
  • welche Daten intern oder extern sichtbar sind;
  • wer Daten prüfen, korrigieren, freigeben oder exportieren darf;
  • welche Rechte Beschäftigte und Betriebsrat haben;
  • wie Änderungen am System bewertet und abgestimmt werden;
  • welche Folgen Verstöße haben.

Eine Kollektivvereinbarung kann nach § 26 Abs. 4 BDSG eine Grundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten sein. Sie muss dabei die Anforderungen der DSGVO einhalten, insbesondere Erforderlichkeit, Transparenz, Zweckbindung und angemessene Schutzmaßnahmen.

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das VVT ist die datenschutzrechtliche Dokumentation der tatsächlichen Verarbeitung. Es wird vom Verantwortlichen geführt und muss auf Anfrage der Aufsichtsbehörde bereitgestellt werden. Es ist weder ein Vertrag mit den Beschäftigten noch ein Ersatz für Mitbestimmung.

Ein VVT-Eintrag beantwortet insbesondere:

  • Wer ist für die Verarbeitung verantwortlich?
  • Welche Zwecke werden verfolgt?
  • Welche Personengruppen sind betroffen?
  • Welche Datenkategorien werden verarbeitet?
  • An wen werden Daten übermittelt?
  • Gibt es Übermittlungen in Drittländer?
  • Welche Löschfristen sind vorgesehen?
  • Welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen bestehen?

Wie die Dokumente zusammenwirken

Beispiel Betriebsvereinbarung VVT Ergänzendes Konzept
Öffentliche Forschungsprofile regelt Zulässigkeit, Freiwilligkeit und Grenzen dokumentiert Zweck, Daten, Empfänger und Rechtsgrundlage Sichtbarkeits- und Veröffentlichungskonzept
Berichte für Zuwendungsgebende legt zulässige Berichtszwecke fest dokumentiert Verarbeitung und Empfänger Berichtskatalog
Rollen und Zugriffe definiert Grundsätze und Zustimmungsschwellen nennt Empfängerkategorien und Schutzmaßnahmen detaillierte Berechtigungsmatrix
Ausscheiden einer Person legt Schutz- und Verwendungsgrundsätze fest dokumentiert Fristen und Kategorien Lösch- und Archivierungskonzept
Neue Schnittstelle regelt Änderungsverfahren wird bei geänderter Verarbeitung aktualisiert Schnittstellen- und Sicherheitsdokumentation

Das VVT darf keine Hintertür sein

Eine mitbestimmungspflichtige Änderung wird nicht dadurch zulässig, dass sie lediglich im VVT dokumentiert wird. Dokumentation und Beteiligung sind zwei unterschiedliche Pflichten.

Mögliche Struktur des OSIRIS-VVT

VVT-Feld Leitfragen für OSIRIS
Bezeichnung Ist der Prozess auch ohne Produktnamen verständlich beschrieben?
Zwecke Sind Dokumentation, Berichtswesen, Planung und Veröffentlichung getrennt beschrieben?
Betroffene Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte, Bewerbende, Gäste, externe Mitwirkende?
Stammdaten Welche Daten kommen aus Identitäts- oder Personalsystemen?
Aktivitätsdaten Welche Publikationen, Projekte und weiteren Aktivitäten werden verarbeitet?
Freiwillige Daten Foto, Biografie, Identifier, Expertise, soziale Profile?
Verfahrensdaten Status, Korrekturen, Freigaben, Protokolle?
Quellen Selbsteingabe, Import, Verzeichnisdienst, externe Datenquellen?
Empfänger interne Rollen, öffentliche Website, Zuwendungsgebende, Kooperationspartner?
Schnittstellen Verzeichnisdienst, Website, Repositorium, Berichtssysteme, externe Register?
Rechtsgrundlagen Welche Grundlage gilt für welchen Zweck und welche Personengruppe?
Aufbewahrung Welche Frist oder welches Ereignis gilt je Datenkategorie und Zweck?
Schutzmaßnahmen Rollen, Authentifizierung, Verschlüsselung, Protokollierung, Backup, Tests?
Drittlandbezug Werden externe Dienste, Identifier oder Plattformen eingebunden?
Verantwortlichkeit Wer hält Eintrag und zugehörige Konzepte aktuell?

Rechtsgrundlagen nicht pauschal übernehmen

Art. 89 DSGVO enthält Schutzvorgaben und besondere Regeln für wissenschaftliche oder statistische Zwecke, ist aber nicht ohne Weiteres eine eigenständige Rechtsgrundlage. Auch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO passt nicht automatisch zu jeder Forschungseinrichtung oder jedem Zweck. Die Rechtsgrundlagen sollten je Verarbeitung und Rechtsform durch die Datenschutzbeauftragten beziehungsweise die Rechtsberatung geprüft werden.

Wann muss das VVT aktualisiert werden?

Mindestens bei Änderungen an:

  • Zwecken;
  • Daten- oder Personenkategorien;
  • Quellen und Schnittstellen;
  • internen oder externen Empfängern;
  • öffentlicher Sichtbarkeit;
  • Rollen mit personenbezogenem Zugriff;
  • Hosting oder Auftragsverarbeitung;
  • Drittlandübermittlungen;
  • Löschfristen;
  • wesentlichen Schutzmaßnahmen.

Das VVT sollte außerdem regelmäßig gegen die tatsächliche Konfiguration geprüft werden. Ein formal aktuelles Dokument genügt nicht, wenn Rollen oder Datenflüsse technisch anders umgesetzt sind.

Ergänzende Konzepte

Rollen- und Berechtigungskonzept

Eine praktische Berechtigungsmatrix kann so aufgebaut sein:

Funktion/Datenbereich Eigene Daten Beteiligte Aktivitäten Organisationseinheit Alle Daten Export Administration
Standardnutzung definieren definieren definieren nein eigene Daten nein
Fachliche Prüfung nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nein begrenzt nein
Bibliographische Prüfung nach Bedarf Publikationen gegebenenfalls nur Publikationen begrenzt nein
Berichtswesen soweit erforderlich soweit erforderlich definierte Berichte nur bei Bedarf definierte Exporte nein
Fachadministration Support nach Anlass Support nach Anlass nach Aufgabe besonders begründen besonders begründen fachlich
Technische Administration nur im Betriebsfall nur im Betriebsfall nur im Betriebsfall technisch möglich, fachlich unzulässig nein technisch

Jede Berechtigung sollte mit einem fachlichen Zweck begründet werden. „Wird vielleicht benötigt“ ist keine ausreichende Rollenbeschreibung.

Lösch- und Aufbewahrungskonzept

Für jede Kategorie sollten folgende Fragen beantwortet werden:

Frage Beispielhafte Ausprägung
Was? Stammdaten, freiwillige Profildaten, Aktivitäten, Projekte, Protokolle, Exporte
Warum aufbewahren? Berichtspflicht, Nachweis, Veröffentlichung, Sicherheit
Ab wann läuft die Frist? Erfassung, Projektende, Veröffentlichung, Ausscheiden
Wie lange? konkrete Frist oder prüfbares Kriterium
Was geschieht danach? löschen, anonymisieren, sperren oder archivieren
Wer entscheidet? fachlich verantwortliche Stelle
Wer setzt um? Fachadministration oder IT
Wie wird nachgewiesen? Löschprotokoll oder regelmäßiger Kontrollbericht
Welche Kopien bestehen? Backups, Exporte, Website, Drittsysteme

Backups mitdenken

Ein Löschkonzept sollte erklären, wie gelöschte Daten in Sicherungen behandelt werden. Üblich ist nicht zwingend die nachträgliche Änderung jedes Backups, sondern ein geschützter, zeitlich begrenzter Sicherungszyklus und die Regel, dass zurückgespielte Daten erneut dem Löschlauf unterzogen werden.

Berichtskatalog

Neben regelmäßigen Berichten sollten auch spontane Auskünfte erfasst werden. „Anlassbezogene Berichte“ dürfen nicht zu einer unbegrenzten Generalklausel werden.

Prüffragen:

  • Ist der Zweck bereits vereinbart?
  • Werden personenbezogene Details wirklich benötigt?
  • Kann aggregiert oder pseudonymisiert werden?
  • Ist die Gruppe groß genug, um indirekte Identifizierung zu vermeiden?
  • Wer darf den Bericht erstellen?
  • Wer erhält ihn?
  • Wie lange wird die Exportdatei gespeichert?
  • Darf sie weitergegeben oder mit anderen Daten verbunden werden?

Technisches Betriebskonzept

Mindestens zu dokumentieren:

  • Verantwortlichkeit für Anwendung, Server und Datenbank;
  • Produktiv-, Test- und Entwicklungsumgebungen;
  • Authentifizierung und Anbindung an den Verzeichnisdienst;
  • Rollenvergabe und Austrittsprozess;
  • Verschlüsselung;
  • Protokollierung;
  • Backup-Zeitplan und Wiederherstellungstests;
  • Sicherheitsupdates und Schwachstellenbehandlung;
  • Monitoring ohne unzulässige Nutzungsanalyse;
  • Supportzugriffe;
  • Verfahren bei Störungen und Datenschutzvorfällen.

Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen

Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, muss anhand der konkreten Verarbeitung geprüft werden. Relevante Risikofaktoren können sein:

  • umfangreiche Zusammenführung von Beschäftigten- und Leistungsdaten;
  • systematische personenbezogene Auswertung;
  • neue technische oder organisatorische Verknüpfungen;
  • große Zahl betroffener Personen;
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten;
  • schwer kontrollierbare öffentliche Veröffentlichung;
  • Profilbildung oder automatisierte Bewertung.

Prüfung dokumentieren

Auch wenn keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt wird, sollte die Vorprüfung mit ihrer Begründung dokumentiert werden.

Gute UX ist eine Schutzmaßnahme

Datenschutz und Mitbestimmung werden nicht nur durch Vertragstexte umgesetzt. Die Benutzeroberfläche entscheidet mit darüber, ob Beschäftigte ihre Rechte verstehen und wahrnehmen können.

Empfehlungen:

  • Pflichtfelder und freiwillige Felder eindeutig kennzeichnen.
  • Vor dem Speichern zeigen, wer einen Eintrag sehen kann.
  • Öffentliche Sichtbarkeit nicht hinter allgemeinen Profileinstellungen verstecken.
  • Eine Vorschau des öffentlichen Profils anbieten.
  • Korrektur- und Freigabestatus verständlich erklären.
  • Änderungen durch Prüfende sichtbar machen.
  • Kontakt- und Beschwerdewege direkt im System verlinken.
  • Keine manipulativen Voreinstellungen für freiwillige Angaben verwenden.
  • Exporte mit Zweck und Empfänger beschriften.
  • Bei gesperrten Daten einen verständlichen Korrekturweg anbieten.